(13) Wilhelm Heinz Schröder, Sozialdemokratische Reichtagsabgeordnete, S. 65.


(14) Informationen zur Schulbildung sind nur dann in die Biographie aufgenommen worden, wenn Abgeordnete entweder kein Studium absolviert hatten oder besondere, von der üblichen Schulausbildung (Besuch eines Gymnasiums und/ oder äquivalenter Schulformen) abweichende Bil-dungs- und Ausbildungswege durchlaufen wurden. Informationen über eine praktische berufliche Ausbildung sind immer angegeben. Studienfächer, auch Nebenfächer, wurden so exakt wie möglich spezifiziert. Wenn Abgeordnete ein Studium an einer philosophischen Fakultät absolviert hatten, ohne daß die Fächer im einzelnen zu eruieren waren, erfolgt ein pauschaler Hinweis auf die Fakultät. Zu beachten ist, daß die Studienfachangabe "Philosophie" an Universitäten im Bereich der k. k.Monarchie den im österreichischen Hochschulsystem obligatorischen Grundkurs bezeichnet. Dieser umfaßte den klassischen humanistischen Bildungskanon (u. a. Philosophie, Mathematik usw.) und ist in etwa den oberen Klassen des humanistischen Gymnasiums vergleichbar. Aus Gründen der Vergleichbarkeit erfolgte ein Hinweis auf den philosophischen Grundkurs nur dann, wenn der Grundkurs auch tatsächlich an einer Universität absolviert worden ist, und dieser somit den Beginn der eigentlichen Hochschulausbildung markiert.


(15) Übte ein Abgeordneter mehrere aufeinander bezogene Tätigkeiten gleichzeitig oder in zeitlicher Abfolge am gleichen Ort und/oder in der gleichen Institution aus, erfolgte die Nennung des Tätigkeitsortes/der Institution gewöhnlich am Ende der Aufzählung. Wurde dagegen die gleiche Berufstätigkeit an mehreren Orten ausgeübt, bezieht sich die am Beginn des Informationssegments genannte Zeitangabe auf die Gesamtdauer der Tätigkeit, die währenddessen vollzogenen Ortswechsel werden jeweils einzeln spezifiziert. War ein Abgeordneter vor seinem Studium bereits beruflich tätig, so wird zur Verdeutlichung der biographischen Kontinuität bei der Darstellung der beruflichen Laufbahn auf die Studienzeit hingewiesen.


(16) Die Dokumentation der Reisen fällt in den einzelnen Biographien höchst unterschiedlich aus. Ziel ist es zu verdeutlichen, wann und in welchem Umfange eine Person in einer insgesamt noch sehr immobilen Zeit über die - in der Regel beruflich bedingten - Wohnortswechsel hinaus ggf. durch Reisen zusätzliche überregionale Erfahrungen gesammelt hat.


(17) Angaben zur Teilnahme an den napoleonischen Kriegen werden wegen des besonderen Stellenwerts derartiger Erfahrungen für die Bildung eines nationalen Bewußtseins besonders unter den jungen, akademisch gebildeten Deutschen in den Lebensläufen des vorliegenden Handbuchs als wichtige politische Erfahrung gewertet und daher im Zusammenhang mit den Informationen zum politischen Lebenslauf genannt. Dagegen erfolgt der Verweis auf die Ableistung des "gewöhnlichen" Militärdienstes in Friedenszeiten im Kontext der Angaben zu Ausbildung und Sozialisation. Bei Berufsmilitärs wurden alle mit der militärischen Tätigkeit zusammenhängenden Aspekte im Rahmen der Berufslaufbahn wiedergegeben.


(18) Die äußere Form der Wahlkreisangaben zum Mandat in der Frankfurter Nationalversammlung orientiert sich an den Vorgaben von Rüdiger Moldenhauer u. Hans Schenk, Vorparlament, Fünfzigerausschuß und Deutsche Nationalversammlung 1848/49, (Findbücher zu Beständen des Bundesarchivs, Band 18), Koblenz 1980, S. 91-151. Demnach werden zunächst Wahlkreisnummer und Wahlbezirk (Staat oder Provinz) genannt. Der Wahlort wird in Klammern gesetzt. Diese Regelung gilt nicht für die Wahlkreise in Böhmen, Mähren und Österreichisch-Schlesien, wo die Wahlkreise unnumeriert blieben; die Ordnung der Wahlkreise erfolgte dort über die Zuordnung der einzelnen Wahlkreise zu bestimmten Bezirken, welche nach einer größeren Stadt benannt wurden. Bezirksort und Wahlort werden in diesen Fällen in Klammern genannt. Die beiden in Niederösterreich gelegenen Wahlkreise Krems und Melk wählten mit dem Wahlbezirk Oberösterreich. Hieraus erklärt sich die (unnumerierte) Zuordnung dieser Wahlkreise zum Wahlbezirk Niederösterreich, vgl. Moldenhauer u. Schenk, Vorparlament, S. 91.


(19) Das Abstimmungsverhalten von Abgeordneten, die keiner Fraktion der Paulskirche angehörten, wurde mit dem statistischen Verfahren der Diskriminanzanalyse auf der politischen Rechts-Links-Skala eingeordnet. Die Diskriminanzanalyse errechnet die wesentlichsten Dimensionen eines Satzes von Abstimmungen (hier jede dritte namentliche Abstimmung in der Frankfurter Nationalversammlung) und ordnet jeden abstimmenden Abgeordneten mit einer bestimmten Zuordnungswahrscheinlichkeit einer dieser Hauptdimensionen zu. Die Diskriminanzanalyse des Abstimmungsverhaltens der Frankfurter Abgeordneten ermöglichte eine Zuordnung in die vier Abstimmungsgruppen: Rechte, Rechtes Zentrum, Linkes Zentrum, Linke. Blieb die statistische Maßzahl für die Zuordnungswahrscheinlichkeit unterhalb eines bestimmten Schwellenwerts, so wurde die Angabe zum Abstimmungsverhalten durch das Etikett "überwiegend" abgeschwächt, d. h. der betreffende Abgeordnete hat signifikant häufig nicht im Sinne der ihm zugewiesenen Hauptdimension des Abstimmungsverhaltens gestimmt.


(20) Es handelt sich um die Ergebnisse der entsprechenden Abstimmung vom 28.März 1849. Der Abstimmungstext lautete: "Ich werde jedes Mitglied mit Namensaufruf auffordern lassen, den regierenden deutschen Fürsten zu nennen, welchem er seine Stimme für die Kaiserwürde gibt. Ich weiß, es ist Niemand in diesem hohen Hause, der nicht mit mir in dem inbrünstigen Wunsche sich vereinigt, daß der Genius unseres Vaterlandes walten möge über dieser Wahl." Vgl. Stenographischer Bericht über die Verhandlungen der deutschen constituierenden Nationalversammlung zu Frankfurt am Main, Band 9, hrsg. von Franz Wigard, Frankfurt a. M. 1850, S. 6084.


(21) Das Enddatum einer Ausschußtätigkeit in der Frankfurter Nationalversammlung wird nicht genannt, wenn das Ende der Ausschußtätigkeit mit dem Ende des Mandats oder der Auflösung des jeweiligen Ausschusses zusammenfällt.


(22) Ämter bei der Provisorischen Zentralgewalt, die den Stellenwert einer Berufstätigkeit besaßen (z. B. Minister, Staatssekretär), werden auch innerhalb der Berufslaufbahn genannt.


(23) Wegen der mangelnden und ungleichgewichtigen Überlieferung von Ausschußmitgliedschaften und nachgeordneten Funktionen in einzelstaatlichen Parlamenten wird aus Gründen der Vergleichbarkeit auf die Wiedergabe dieser Informationen verzichtet. Lediglich herausragende Parlamentsfunktionen (Präsident, Vizepräsident, Sekretär) und Mitgliedschaften in Ausschüssen, die mit herausragenden politischen Ereignissen in Zusammenhang standen - im wesentlichen handelte es sich hierbei um bedeutsame Sonderausschüsse in den Jahren 1848/49 - werden in den Biographien erwähnt.